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Mitteilungen
Publiziert am 30. März 2026

Brut- und Setzzeit -> Leinenpflicht

Im Zeitraum zwischen 1. April bis 31. Juli gilt eine kantonale Leinenpflicht für Hunde im Wald und an Waldrändern. Hundehalterinnen und Hundehalter werden aufgefordert, besonders Rücksicht auf die scheuen und empfindlichen Tiere zu nehmen. Auch auf Wiesen und bei Hecken im Offenland sind Wildtiere anzutreffen. Auch dort sollten Hundehaltende verantwortungsvoll sein und dafür sorgen, dass die Jungtiere nicht durch stöbernde oder jagende Hunde gestört werden. Werden Jungtiere wie Rehkitze oder junge Vögel angetroffen, so sind diese auf keinen Fall anzufassen und unbedingt an Ort zu belassen. Meist sind die Elterntiere in unmittelbarer Nähe oder haben ihr Jungtier nur kurzzeitig zur Nahrungsaufnahme verlassen. Sollten dennoch Zweifel bestehen, ob das angetroffene Jungtier verwaist ist, so sollte der Jagdaufseher verständigt werden.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass in Anwil gemäss Hundereglement ganzjährig eine Leinenpflicht an verkehrsreichen Strassen und auf Strassen in Wohnquartieren gilt.

Besten Dank für die Kenntnisnahme. 

Beste Grüsse 

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