Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Liebe Einwohnerinnen
Liebe Einwohner
Unsere Dienstleister von Abfall und Strassenreinigung haben uns mitgeteilt, dass bei einigen Parzellen Bäume und Sträucher auf Trottoirs und Strassen hinausragen. Dies behindert die Unterhaltsdienste. Aber auch die Strassensicherheit wird dadurch teilweise stark beeinträchtigt.
Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Strasseneinmündungen. Wir bitten daher die Eigentümer, Mieter oder Hauswarte von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Bepflanzungen laufend und wo nötig auf das erforderliche Mass zurückzuschneiden. Bei einem Strassenanstoss muss die Höhe von mind. 4.50 m (über der Fahrbahn), resp. 2.50 m (über dem Trottoir) betragen. Den Strassenraum bedrohendes Astwerk (Sturm) ist ebenfalls zu entfernen. Hecken, die direkt entlang der Strassenlinie verlaufen, sind auf eine Höhe von max. 1.20 Meter zurückzuschneiden. Das Merkblatt finden Sie im Anhang.


