Publiziert am 08. Mai 2026
Steuereinzug und damit verbundene eingeleitete Massnahmen
Liebe Einwohnerinnen
Liebe Einwohner
Aktuell erreichen uns Anfragen bezüglich des Steuereinzugs und eingeleiteter Massnahmen bei Rückständen. Seit 2015 erfolgt der Bezug sämtlicher Steuern (Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern sowie der Feuerwehrersatzabgabe) autonom durch die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft.
Das gesamte Inkasso- und Mahnwesen wird ebenfalls durch die Steuerverwaltung abgewickelt. Bei Fragen oder Unklarheiten bitten wir Sie, sich direkt an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft zu wenden.
Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und wünschen Ihnen ein angenehmes Wochenende.
Gemeinde Anwil


